FG München - Urteil vom 11.08.2011
5 K 3983/09
Normen:
FGO § 40 Abs. 1; FGO § 40 Abs. 2; AO § 162;

Beschwer bei Nullbescheid über Einkommensteuer

FG München, Urteil vom 11.08.2011 - Aktenzeichen 5 K 3983/09

DRsp Nr. 2012/2886

Beschwer bei Nullbescheid über Einkommensteuer

Eine Beschwer des Klägers, die – trotz des im Streitfall vorliegenden Nullbescheids ausnahmsweise und von der Regel abweichend – angenommen werden könnte, ist jedenfalls für das Gericht ohne Vorlage der Steuererklärung und der Besteuerungsgrundlagen unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ersichtlich.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

FGO § 40 Abs. 1; FGO § 40 Abs. 2; AO § 162;

Gründe

I.

Streitig ist, ob der Kläger durch den Einkommensteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 2007 (Streitjahr), der die Einkommensteuer auf 0 DM festsetzt, beschwert ist.