OLG Düsseldorf - Beschluss vom 09.12.2021
16 W 43/21
Normen:
RVG § 32 Abs. 2 S. 1; GKG § 39 Abs. 1; GKG § 45 Abs. 1 S. 3;
Vorinstanzen:
LG Wuppertal, vom 14.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 269/20

Beschwerde gegen eine StreitwertfestsetzungBegriff des NettodarlehensbetragsMitkreditierte VersicherungsprämieHilfsaufrechnung und HilfswiderklageEinschränkung der Zusammenrechnung von Klage und Widerklage sowie von Hauptantrag und Hilfsantrag

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.12.2021 - Aktenzeichen 16 W 43/21

DRsp Nr. 2021/18656

Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung Begriff des Nettodarlehensbetrags Mitkreditierte Versicherungsprämie Hilfsaufrechnung und Hilfswiderklage Einschränkung der Zusammenrechnung von Klage und Widerklage sowie von Hauptantrag und Hilfsantrag

Tenor

Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Beklagten gegen die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Landgerichts Wuppertal vom 14. Juli 2021 (4 O 269/20) wird zurückgewiesen.

Das Verfahren ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

RVG § 32 Abs. 2 S. 1; GKG § 39 Abs. 1; GKG § 45 Abs. 1 S. 3;

Gründe

I.