LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 12.08.2021
L 9 KR 175/21 B
Normen:
SGG § 197a Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Frankfurt (Oder), vom 11.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen S 62 KR 345/18

Beschwerde gegen eine StreitwertfestsetzungKeine Herabsetzung des Streitwerts nach Verfahrensabschnitten

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.08.2021 - Aktenzeichen L 9 KR 175/21 B

DRsp Nr. 2021/16695

Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung Keine Herabsetzung des Streitwerts nach Verfahrensabschnitten

Für eine Herabsetzung des Streitwerts nach Verfahrensabschnitten besteht für die Gerichtsgebühren seit Abschaffung der Urteilsgebühr im Kostenverzeichnis zum GKG kein Raum mehr, weil Teilklagerück-nahmen oder Teilerledigungen nicht mehr zu einer Reduzierung der Gerichtsgebühren führen können.

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) vom 11. März 2021 wird zurückgewiesen.

Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 197a Abs. 1;

Gründe