OVG Saarland - Beschluss vom 27.02.2024
1 B 7/24
Normen:
GG Art. 19 Abs. 4; FGO § 14 Abs. 5;
Vorinstanzen:
VG Saarland, vom 10.01.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 3 L 2119/23

Beschwerde gegen eine Zwischenregelung hinsichtlich eines Fraktionsausschlusses; Drohen von wesentlichen Nachteilen bei der Ausübung des Stadtratsmandats infolge des Fraktionsausschlusses

OVG Saarland, Beschluss vom 27.02.2024 - Aktenzeichen 1 B 7/24

DRsp Nr. 2024/2855

Beschwerde gegen eine Zwischenregelung hinsichtlich eines Fraktionsausschlusses; Drohen von wesentlichen Nachteilen bei der Ausübung des Stadtratsmandats infolge des Fraktionsausschlusses

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 10. Januar 2024 getroffene Zwischenregelung wird diese aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 500,00 Euro festgesetzt.

Normenkette:

GG Art. 19 Abs. 4; FGO § 14 Abs. 5;

Gründe

I.

Der Antragsteller ist Mitglied des Stadtrates von A-Stadt und durch Mehrheitsbeschluss der -Fraktion im Stadtrat A-Stadt vom 11.12.2023 aus dieser Fraktion ausgeschlossen worden.