Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 10. Januar 2024 getroffene Zwischenregelung wird diese aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 500,00 Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller ist Mitglied des Stadtrates von A-Stadt und durch Mehrheitsbeschluss der -Fraktion im Stadtrat A-Stadt vom 11.12.2023 aus dieser Fraktion ausgeschlossen worden.
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