Die Beschwerde des Klägers gegen den Aussetzungsbeschluss des Sozialgerichts Cottbus vom 27. Mai 2021 wird zurückgewiesen.
I.
Der Kläger wendet sich gegen einen Aussetzungsbeschluss.
Er ist bzw. war Berufskraftfahrer für LKW und leidet seit Jahren unter anderem an einer zu einer Herzschwäche führenden Kardiomyopathie. Er klagt seit Oktober 2017 beim Sozialgericht Cottbus (SG) auf Verpflichtung der beklagten Krankenkasse zur Gewährung von Krankengeld für die Zeit vom 6. Juni 2016 bis 30. Juni 2016.
Das SG hat im Rahmen seiner Sachaufklärungsbemühungen bei der für den Kläger zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Auskünfte erbeten. Diese hat daraufhin im November 2020 ein Verwaltungsverfahren zur Überprüfung der Eignung des Klägers zum Führen von Kraftfahrzeugen eröffnet und den Kläger zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert.
Mit Beschluss vom 27. Mai 2021 hat das SG das Verfahren bis zum Abschluss dieses Verwaltungsverfahrens ausgesetzt.
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