OLG Hamburg - Beschluss vom 25.05.2023
4 W 38/23
Normen:
RVG Nr. 3104 VV;
Fundstellen:
AG 2024, 245
Vorinstanzen:
LG Hamburg, vom 23.02.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 319 O 68/17

Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss hinsichtlich einer anwaltlichen Verfahrensgebühr

OLG Hamburg, Beschluss vom 25.05.2023 - Aktenzeichen 4 W 38/23

DRsp Nr. 2024/4742

Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss hinsichtlich einer anwaltlichen Verfahrensgebühr

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Kläger wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Hamburg vom 23.02.2023, Az. 319 O 68/17, aufgehoben, soweit in dem Beschluss im Rahmen der Ausgleichung auf Seiten der Beklagten zu 1) ein Betrag von 1.438,80 € für "Terminsvertretung" angesetzt worden ist. Die erforderliche Neufestsetzung der von den Klägern zu erstattenden Kosten wird dem Landgericht übertragen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

RVG Nr. 3104 VV;

Gründe

Die zulässige, insbesondere gemäß § 104 Abs.3 Satz 1 ZPO statthafte und auch form- und fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde der Kläger (Bl. 354 f. d.A.) hat auch in der Sache Erfolg. Die Position "Terminsvertretung" war gemäß § 24 Abs.2 S.1 KapMuG nicht in voller Höhe, sondern lediglich anteilig anzusetzen.