Das Rechtsmittel ist unzulässig.
Vor dem Bundesfinanzhof (BFH) muß sich --wie auch aus der Rechtsmittelbelehrung in dem angefochtenen Beschluß hervorgeht-- jeder Beteiligte, sofern es sich nicht um eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer vertreten lassen (Art.
Dies gilt auch für die Einlegung der Beschwerde (Art.
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