Auf die weitere Beschwerde der Bezirksrevisorin des Amtsgerichts Nürnberg werden der Beschluss der 12. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 16.01.2023 und der Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 29.11.2022 aufgehoben und der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 19.09.2022 dahingehend abgeändert, dass die Gebühren und Auslagen der Antragstellerin Rechtsanwältin Sch. auf 709,24 Euro festgesetzt werden. Der weitergehende Antrag der Antragstellerin vom 31.08.2022 wird zurückgewiesen.
2.Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I.
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