LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 24.02.2021
L 3 KA 16/19
Normen:
SGG § 197a Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Hannover, vom 27.02.2019 - Vorinstanzaktenzeichen S 24 KA 146/18

Besetzung eines halben Vertragsarztsitzes nach partieller Entsperrung eines PlanungsbereichsOffensive KonkurrentenklageWegfall einer Überversorgung

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.02.2021 - Aktenzeichen L 3 KA 16/19

DRsp Nr. 2021/5351

Besetzung eines halben Vertragsarztsitzes nach partieller Entsperrung eines Planungsbereichs Offensive Konkurrentenklage Wegfall einer Überversorgung

1. Ein bereits hälftig zugelassener Vertragsarzt muss den Zulassungsgremien nicht erneut einen Lebenslauf bzw. ein Führungszeugnis vorlegen, wenn er sich um eine weitere hälftige Zulassung an einem anderen Vertragsarztsitz bewirbt.2. Ein MVZ, das sich mit einem angestellten Arzt in einem Praxisnachfolge- oder Zulassungsverfahren bewerben will, kann diesen Arzt in die Warteliste eintragen lassen.

Tenor

Auf die Berufungen des Beklagten, des Beigeladenen zu 1. und der Beigeladenen zu 2. und unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 27. Februar 2019 geändert.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen zu 3. bis 8., die diese selbst tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 78.609 Euro festgesetzt.

Normenkette:

SGG § 197a Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Besetzung eines halben Vertragsarztsitzes nach partieller Entsperrung des Planungsbereichs Landkreis J..