FG München - Urteil vom 30.03.2023
12 K 758/20
Normen:
FGO § 96 Abs. 1; AO § 355 Abs. 1;

Bestandskraft von Einkommenssteuerbescheiden nach Schätzung der Besteuerungsgrundlage wegen unterbliebener Steuererklärung

FG München, Urteil vom 30.03.2023 - Aktenzeichen 12 K 758/20

DRsp Nr. 2023/4770

Bestandskraft von Einkommenssteuerbescheiden nach Schätzung der Besteuerungsgrundlage wegen unterbliebener Steuererklärung

1. Bestreitet der Steuerpflichtige nicht den Zugang des Schriftstücks überhaupt, sondern den Erhalt innerhalb des Dreitageszeitraums, so hat er sein Vorbringen im Rahmen des Möglichen zu substantiieren, um Zweifel an der Dreitagesvermutung zu begründen.2. An diese Substantiierung sind aber keine allzu hohen Anforderungen zu stellen, damit die Regelung über die objektive Beweislast, die nach dem Gesetz die Finanzverwaltungsbehörde trifft, nicht zu Lasten des Steuerpflichtigen umgekehrt wird.

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

FGO § 96 Abs. 1; AO § 355 Abs. 1;

Gründe

I.