FG Niedersachsen - Urteil vom 24.10.2008
9 K 443/03
Normen:
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7; EStG § 20 Abs. 2 Nr. 4 Buchst. a;
Fundstellen:
DStRE 2010, 466

Bestandskraft von Feststellungsbescheiden; Währungsverluste ausländischer Kapitalanlagen; Bestandskraft; Feststellungsbescheid; Währungsverluste; Ausländische Kapitalanlagen

FG Niedersachsen, Urteil vom 24.10.2008 - Aktenzeichen 9 K 443/03

DRsp Nr. 2010/1157

Bestandskraft von Feststellungsbescheiden; Währungsverluste ausländischer Kapitalanlagen; Bestandskraft; Feststellungsbescheid; Währungsverluste; Ausländische Kapitalanlagen

1. Zur Ermittlung der Kap-Einkünfte aus mexikanischen Staatsanleihen aufgrund der Emissionsrendite. 2. Zur Frage, inwieweit Währungsverluste aus ausschließlich den Kapitalstamm betreffen.

Normenkette:

EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7; EStG § 20 Abs. 2 Nr. 4 Buchst. a;

Tatbestand:

Klägerin ist die Gemeinschaft. In den Streitjahren war die Gemeinschaft Eigentümerin verschiedener Grundstücke, gleichzeitig verfügte sie über erhebliches Kapitalvermögen in Mexiko.

Streitig ist zwischenzeitlich nur noch die Besteuerung mexikanischer Staatsanleihen.