Der Antrag der Klägerinnen auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Senats für Patentanwaltssachen des Oberlandesgerichts München vom 21. Oktober 2021 wird abgelehnt.
Die Klägerinnen haben die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 40.000 € festgesetzt.
I.
Die Klägerinnen möchten im Wege der Feststellungsklage klären lassen, ob die Klägerin zu 2 als niedergelassene europäische Patentanwältin wirksam zur alleinigen Geschäftsführerin der in Deutschland als Patentanwaltsgesellschaft zugelassenen Klägerin zu 1 bestellt werden kann.
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