EuGH - Urteil vom 18.06.2015
Rs. C-9/14
Normen:
EG Art. 39 Abs. 2; AEUV Art. 267;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande), vom 13.12.2013

Besteuerung der Einkünfte eines gebietsfremden Arbeitnehmers bei beruflicher Tätigkeit nur während eines Teils des Jahres und Erwirtschaftung des wesentlichen Teils seiner Einkünfte in den Vereinigten Staaten; Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden

EuGH, Urteil vom 18.06.2015 - Aktenzeichen Rs. C-9/14

DRsp Nr. 2016/6279

Besteuerung der Einkünfte eines gebietsfremden Arbeitnehmers bei beruflicher Tätigkeit nur während eines Teils des Jahres und Erwirtschaftung des wesentlichen Teils seiner Einkünfte in den Vereinigten Staaten; Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden

Art. 39 Abs. 2 EG ist dahin auszulegen, dass er einen Mitgliedstaat nicht daran hindert, es bei der Besteuerung der Einkünfte eines gebietsfremden Arbeitnehmers, der seine berufliche Tätigkeit während eines Teils des Jahres in diesem Mitgliedstaat ausübte, abzulehnen, diesem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung seiner persönlichen Lage und seines Familienstands einen Steuervorteil zu gewähren, mit der Begründung, er habe zwar seine gesamten oder nahezu seine gesamten Einkünfte im fraglichen Zeitraum in diesem Mitgliedstaat erzielt, doch stellten sie nicht den wesentlichen Teil seiner in dem betreffenden Jahr insgesamt zu versteuernden Einkünfte dar. Die Tatsache, dass dieser Arbeitnehmer in einen Drittstaat und nicht in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union umgezogen ist, um dort seine berufliche Tätigkeit auszuüben, hat keine Auswirkung auf diese Auslegung.

Tenor: