FG Baden-Württemberg - Urteil vom 24.11.2014
6 K 4033/13
Normen:
EStG § 50d Abs. 9 S. 1 Nr. 2; EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 8; EStG § 11 Abs. 1 S. 1; DBA USA Art. 15 Abs. 1 S. 1; DBA USA Art. 15 Abs. 2; DBA USA Art. 23 Abs. 2; DBA USA Art. 4 Abs. 1; DBA USA Art. 4 Abs. 2a; DBA USA Art. 21;

Besteuerung des verbilligten Bezugs von Aktienoptionen eines leitenden Angestellten nach DBA-USA

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.11.2014 - Aktenzeichen 6 K 4033/13

DRsp Nr. 2015/2235

Besteuerung des verbilligten Bezugs von Aktienoptionen eines leitenden Angestellten nach DBA-USA

1. Bei der Besteueurung des geldwerten Vorteils aus dem verbilligten Erwerb von Aktienoptionen ist hinsichtlich der Auslegung des Art. 4 Abs. 1 DBA-USA nicht darauf abzustellen, wo der Steuerpflichtige zum Zeitpunkt der Ausübung des Optionsrechts ansässig war. Abzustellen ist allein darauf, wo er in dem Zeitraum zwischen der Gewährung der Option und dem Zeitpunkt der erstmalig möglichen Ausübung des Optionsrechts ansässig war, da der geldwerte Vorteil, ungeachtet der Endbesteuerung im Zuflussjahr, anteilig den Jahren der Laufzeit zuzuordnen ist. 2. Auch Vorteilsanteile bzgl. der Zeiten, während derer der Kläger in Deutschland auf Dienstreise war, sind gem. Art. 15 Abs. 2 DBA-USA von der inländischen Besteuerung freizustellen. 3. Die Vorteilsanteile bzgl. der Zeiten, während derer der Steuerpflichtige in Drittländern auf Dienstreise war, sind gem. Art. 21 DBA-USA von der inländischen Besteuerung freizustellen. 4. Bei der subject-to-tax-Klausel des Art. Art. 23 Abs. 2 letzter Satz DBA-USA kommt es nicht darauf an, in welchem Umfang, sondern darauf, dass die Gewinne oder Einkünfte überhaupt von der US-amerikanischen Besteuerung erfasst werden.