FG Köln, vom 07.10.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 2290/18
Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von KapitalgesellschaftsanteilenBegriff des VeräußerungsgewinnsWertsteigerungen einer Beteiligung
BFH, Urteil vom 05.04.2022 - Aktenzeichen IX R 19/20
DRsp Nr. 2022/9907
Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von KapitalgesellschaftsanteilenBegriff des VeräußerungsgewinnsWertsteigerungen einer Beteiligung
1. Eigene Anteile der Kapitalgesellschaft sind bei der Bestimmung der relevanten Beteiligungsquote i.S. des § 17EStG nicht zu berücksichtigen (Bestätigung von BFH-Urteil vom 25.11.1997 – VIII R 36/96, BFH/NV 1998, 691).2. Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns i.S. des § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG ist von den tatsächlichen Anschaffungskosten auszugehen; der Ansatz des gemeinen Werts der Beteiligung im Zeitpunkt des Erreichens der Relevanzschwelle kommt nicht in Betracht (vgl. ständige Rechtsprechung). Dies gilt auch für § 17EStG in der seit 1999 geltenden Fassung.
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