I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
III. Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob die im Streitjahr 2019 dem Kläger zugeflossenen inländischen Renten aufgrund des mit Portugal bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens (
Der im Streitjahr verheiratete Kläger erzielte im Inland aus Beteiligungen Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 EStG und aus sechs Objekten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG). Daneben erhielt er im Streitjahr 2019 Rentenzahlungen aus dem Versorgungswerk der rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammern und von der... Lebensversicherungs-AG (§ 22 EStG).
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