Die Klage wird abgewiesen.
II.Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.
III.Die Revision wird zugelassen.
Die verheirateten, im Inland wohnhaften Kläger erzielen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Luxemburg. Im Streitjahr 2015 gaben sie in Deutschland keine Steuererklärung ab.
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