FG Niedersachsen - Urteil vom 11.11.2008
4 K 238/08
Normen:
EStG § 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3;

Bestimmung des landwirtschaftlichen Wirtschaftsjahres als Wirtschaftsjahres-Zeitraum des Gewerbebetriebes

FG Niedersachsen, Urteil vom 11.11.2008 - Aktenzeichen 4 K 238/08

DRsp Nr. 2010/11719

Bestimmung des landwirtschaftlichen Wirtschaftsjahres als Wirtschaftsjahres-Zeitraum des Gewerbebetriebes

1. Die Versagung der Zustimmung zur Bestimmung eines vom Kj abweichenden Wj ist eine Ermessensentscheidung des FA. 2. Diese Ermessensentscheidung spricht das FA durch einen selbstständig anfechtbaren VA aus; dieser ist Grundlagenbescheid für das Veranlagungsverfahren i. S. des § 171 Abs. 10 AO. 3. Die Zustimmung zur Bestimmung eines abweichenden Wj ist nicht an eine bestimmte Form gebunden.

Normenkette:

EStG § 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Kläger Anspruch darauf hat, dass der Beklagte (das Finanzamt - FA -) der Bestimmung eines dem Wirtschaftsjahr seines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs entsprechenden Zeitraums als Wirtschaftsjahr seines gewerblichen Betriebs zustimmt.