Die Beteiligten streiten über die Rückforderung von Umsatzsteuer durch den Beklagten für den Voranmeldungszeitraum Januar 1996.
Die Klägerin betreibt ein Kreditinstitut. Rechtsvorgängerin der Klägerin war die Firma ... (A) & Co (im folgenden A & Co). Die Firma wurde am 20.12.2002 in A & Co. AG & Co. KG geändert. Am 29.09.2003 fand eine Umwandlung in die A & Co. AG statt. Seit Februar 2004 firmiert die Klägerin unter A, B AG.
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