Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren und für das erstinstanzliche Verfahren vor dem Landgericht auf jeweils 14.687,50 Euro festgesetzt.
I.
Gegenstand des vorgenannten Verfahrens waren folgende Anträge des Klägers:
1.Die Beklagte wird verurteilt, die bei ihr gespeicherten Daten des Klägers dahingehend zu berichtigen, dass alle Lösch- und Sperrvermerke aus dem Nutzerdatensatz gelöscht werden und der Zähler, der die den einzelnen Sperren zugrundeliegenden Verstöße erfasst, vollständig zurückgesetzt wird.
Nur hilfsweise für den Fall, dass das Gericht den vorstehenden Klageantrag für zu weitgehend erachten sollte:
- - - - - 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. a) b)
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