FG Hessen - Beschluss vom 23.10.2015
10 V 1475/15
Normen:
EStG § 1; AO § 8; GG Art. 19;

Bestreiten der Existenz der Bundesrepublik Deutschland - Verstoß gegen das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz.

FG Hessen, Beschluss vom 23.10.2015 - Aktenzeichen 10 V 1475/15

DRsp Nr. 2016/50

Bestreiten der Existenz der Bundesrepublik Deutschland – Verstoß gegen das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz.

Der die Existenz der Bundesrepublik Deutschland dahingehend verneinende Vortrag, dass es sich dabei nicht um einen Staat, sondern lediglich um eine privatrechtliche Personenvereinigung mit Firmencharakter ("BRD-GmbH") handele, ist abwegig; er begründet keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines gegen gemäß § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige ergangenen Einkommensteuerbescheides. Die Rechtsauffassung, die AO und das EStG seien verfassungswidrig und unwirksam, weil der Gesetzgeber gegen das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen habe, geht fehl.

Normenkette:

EStG § 1; AO § 8; GG Art. 19;

Tatbestand:

Streitig ist zwischen den Beteiligten, ob die Vollziehung des Einkommensteuerbescheides 2014 auszusetzen ist.

Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:

Durch Einkommensteuerbescheid vom 2015 wurden die Antragsteller (AS) für das Streitjahr 2014 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt (vgl. Blatt FA-Akte). Gegen diesen Steuerbescheid legten sie mit Schreiben vom 2015 Einspruch ein. Als Begründung Ihres Einspruches führten die AS im Wesentlichen aus: