FG Niedersachsen, vom 14.12.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 125/07
Beteiligtenfähigkeit und Klagebefugnis einer (Erben-)Bruchteilsgemeinschaft
BFH, Beschluss vom 10.11.2010 - Aktenzeichen IX B 31/10
DRsp Nr. 2010/20964
Beteiligtenfähigkeit und Klagebefugnis einer (Erben-)Bruchteilsgemeinschaft
NV: Eine als Vermieterin auftretende (Erben-)Bruchteilsgemeinschaft ist im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung grundsätzlich beteiligtenfähig und klagebefugt.