BFH - Beschluss vom 10.11.2010
IX B 31/10
Normen:
FGO § 60 Abs. 3 S. 1;
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 14.12.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 125/07

Beteiligtenfähigkeit und Klagebefugnis einer (Erben-)Bruchteilsgemeinschaft

BFH, Beschluss vom 10.11.2010 - Aktenzeichen IX B 31/10

DRsp Nr. 2010/20964

Beteiligtenfähigkeit und Klagebefugnis einer (Erben-)Bruchteilsgemeinschaft

NV: Eine als Vermieterin auftretende (Erben-)Bruchteilsgemeinschaft ist im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung grundsätzlich beteiligtenfähig und klagebefugt.

Normenkette:

FGO § 60 Abs. 3 S. 1;

Gründe

Die Beschwerde hat keinen Erfolg.