FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 01.12.2000
3 K 2482/98
Normen:
EStG § 13 ; EStG § 15 Abs. 2 ; EStG § 2 Abs. 1 ; EStG § 2 Abs. 2 ; HGB § 255 ;

Beteiligung an Farmprojekten in Paraguay (zu BFH-Urteil

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.12.2000 - Aktenzeichen 3 K 2482/98

DRsp Nr. 2001/7242

Beteiligung an Farmprojekten in Paraguay (zu BFH-Urteil

Zur Frage der Anschaffungskosten und der Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben bei der Beteiligung an einem Farmprojekt (u. a. Anknüpfung an die Rechtsprechung des BFH zur einkommensteuerlichen Beurteilung von Bauherrenmodellen) (vgl. auch Urteile des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 17. November 2000 3 K 3458/98 und vom 1. Dezember 2000 3 K 1772/98).

Normenkette:

EStG § 13 ; EStG § 15 Abs. 2 ; EStG § 2 Abs. 1 ; EStG § 2 Abs. 2 ; HGB § 255 ;

Tatbestand:

Das Verfahren befindet sich im dritten Rechtsgang.

In diesem Rechtsgang ist nach Ergehen eines Zwischenurteils noch streitig, in welcher Höhe ein von den Klägern (bzw. deren Rechtsvorgängern) als Mitgliedern der Farmergemeinschaft der Rinderfarm... in ... erklärter Verlust aus Land- und Forstwirtschaft aus dem Wirtschaftsjahr 1976 / 1977 in dem Veranlagungszeitraum 1976 einheitlich und gesondert festzustellen ist.

I.

Die Kläger und Beigeladenen (bzw. deren Rechtsvorgänger) haben sich im Jahre 1976 an einem Farmprojekt in ... (Farm ...) beteiligt. Es handelt sich um das erste Projekt in einer Reihe mehrerer Farmmodelle, die von der Familie des damals in ... ansässigen, 1981 verstorbenen Steuerberaters ... im folgenden: AR - initiiert worden waren.