FG Köln - Urteil vom 11.12.2023
11 K 1415/20
Normen:
AO § 124 Abs. 2;

Beteiligung eines Rechtsnachfolgers an einer bei einer GbR durchgeführten und zwischenzeitlich beendeten Betriebsprüfung

FG Köln, Urteil vom 11.12.2023 - Aktenzeichen 11 K 1415/20

DRsp Nr. 2024/1843

Beteiligung eines Rechtsnachfolgers an einer bei einer GbR durchgeführten und zwischenzeitlich beendeten Betriebsprüfung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

AO § 124 Abs. 2;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist in der Sache streitig, ob die Klägerin an einer bei einer GbR durchgeführten und zwischenzeitlich beendeten Betriebsprüfung zu beteiligen war.

Die von ihrem vorherigen Prozessbevollmächtigten vertretene Klägerin ist Alleinerbin und Gesamtrechtsnachfolgerin ihrer am ....20... verstorbenen Mutter. Die Mutter war bis zu ihrem Tod Gesellschafterin der " Y GbR" (im Folgenden: GbR). Weiterer Gesellschafter der GbR war (im Folgenden: S). Die GbR führte einen Betrieb.