FG München - Urteil vom 19.11.2002
13 K 2255/98
Normen:
AO § 179 iVm ; AO § 180 Ab. 1 Nr. 2a ; EStG § 15 Abs. 2 S. 1 ; EStG § 2 Ans. 1 Nr. 2 ;

Betreuung einer Tennisspielerin durch eine Familiengesellschaft als Liebhaberei

FG München, Urteil vom 19.11.2002 - Aktenzeichen 13 K 2255/98

DRsp Nr. 2003/590

Betreuung einer Tennisspielerin durch eine Familiengesellschaft als Liebhaberei

Betreut und fördert eine Familienpersonengesellschaft die Tochter bzw. Schwester der Gesellschafter für den Tennistuniersport und erwirtschaftet sie dabei in 14 Jahren nahezu ausschließlich Verluste, kann im Wege typisierender Betrachtungsweise angenommen werden, dass sie die verlustbringende Tätigkeit aus im Bereich der Lebensführung liegenden persönlichen Gründen ausübt.

Normenkette:

AO § 179 iVm ; AO § 180 Ab. 1 Nr. 2a ; EStG § 15 Abs. 2 S. 1 ; EStG § 2 Ans. 1 Nr. 2 ;

Tatbestand:

I.