Betreuung einer Tennisspielerin durch eine Familiengesellschaft als Liebhaberei
FG München, Urteil vom 19.11.2002 - Aktenzeichen 13 K 2255/98
DRsp Nr. 2003/590
Betreuung einer Tennisspielerin durch eine Familiengesellschaft als Liebhaberei
Betreut und fördert eine Familienpersonengesellschaft die Tochter bzw. Schwester der Gesellschafter für den Tennistuniersport und erwirtschaftet sie dabei in 14 Jahren nahezu ausschließlich Verluste, kann im Wege typisierender Betrachtungsweise angenommen werden, dass sie die verlustbringende Tätigkeit aus im Bereich der Lebensführung liegenden persönlichen Gründen ausübt.