Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bochum vom 3. März 2020 wird das vorbezeichnete Urteil, soweit es den Angeklagten betrifft,
a)im Schuldspruch dahingehend abgeändert, dass der Angeklagte der Beihilfe zum Betrug in 16 Fällen schuldig ist,
b)im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
2.
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