BAG - Urteil vom 23.03.1999
3 AZR 654/97
Normen:
BetrAVG §§ 1 5 Abs 2 § 75 Abs 1 § 77 ; EStG § 6a ;
Vorinstanzen:
LAG Düsseldorf, vom 21.08.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 835/97
ArbG Düsseldorf, vom 21.03.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 4140/96

betriebliche Altersversorgung: Anrechnung einer seitens des Arbeitgebers gezahlten Lebensversicherung

BAG, Urteil vom 23.03.1999 - Aktenzeichen 3 AZR 654/97

DRsp Nr. 2002/7528

betriebliche Altersversorgung: Anrechnung einer seitens des Arbeitgebers gezahlten Lebensversicherung

Zur Anrechnung einer Lebensversicherung aus einer früheren Versorgungsordnung nach den Bewertungsmaßstäben des § 6a EStG bei einer rückwirkenden Verbesserung der Altersversorgung.

Normenkette:

BetrAVG §§ 1 5 Abs 2 § 75 Abs 1 § 77 ; EStG § 6a ;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Anrechnung der Leistungen aus einer Lebensversicherung auf die von der Beklagten geschuldete Betriebsrente.