LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 07.06.2023
5 Sa 275/22
Normen:
BetrAVG § 1;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 27.07.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 724/21

Anspruch eines Galvaniseurmeister auf Gewährung einer Betriebsrente ohne entsprechende vertragliche Verankerung des Anspruchs

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.06.2023 - Aktenzeichen 5 Sa 275/22

DRsp Nr. 2024/5604

Anspruch eines Galvaniseurmeister auf Gewährung einer Betriebsrente ohne entsprechende vertragliche Verankerung des Anspruchs

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz - vom 27. Juli 2022, Az. 6 Ca 724/21, wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrAVG § 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf eine Betriebsrente.

Der im September 1958 geborene Kläger war bei der Beklagten seit dem 9. Januar 1990 als Galvaniseurmeister beschäftigt. Er schied zum 30. September 2022 aus dem Arbeitsverhältnis aus; seit dem 1. Oktober 2022 bezieht er eine vorgezogene Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beklagte beschäftigte über die Jahre hinweg in der Regel 50 Arbeitnehmer; es besteht ein Betriebsrat.

Der schriftliche Arbeitsvertrag der Parteien vom 6. Oktober 1989 enthält keine Versorgungszusage. Ein mit "Hausmitteilung" überschriebenes Schriftstück vom 4. November 1993, unterzeichnet vom damaligen Geschäftsführer der Beklagten, lautet wie folgt:

"HAUSMITTEILUNG

"Betr.: Versorgungszusagen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung

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