Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.03.2021 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der am .1952 geborene Kläger, dessen früherer Name A K lautet, war ab dem 01.03.1983 bei der T GmbH (Insolvenzschuldnerin) als Chirurgiemechaniker angestellt. Wegen der Einzelheiten des Arbeitsvertrags für gewerbliche Arbeitnehmer vom 01.03.1983 wird auf Bl. 17 d. A. verwiesen.
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