BFH vom 22.11.1995
I R 37/95

Betriebliche Veranlassung einer Direktversicherung im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses

BFH, vom 22.11.1995 - Aktenzeichen I R 37/95

DRsp Nr. 1997/8305

Betriebliche Veranlassung einer Direktversicherung im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses

Aufwendungen für eine Direktversicherung, die im Rahmen eines steuerlich anzuerkennenden Ehegatten-Arbeitsverhältnisses geleistet werden, sind der Höhe nach insoweit betrieblich veranlaßt, als sie zu keiner Überversorgung führen. Die Obergrenze einer angemessenen Altersversorgung liegt bei 75 % der letzten Aktivbezüge.

Für die Praxis: