Betriebliche Veranlassung einer Direktversicherung im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses
BFH, vom 22.11.1995 - Aktenzeichen I R 37/95
DRsp Nr. 1997/8305
Betriebliche Veranlassung einer Direktversicherung im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses
Aufwendungen für eine Direktversicherung, die im Rahmen eines steuerlich anzuerkennenden Ehegatten-Arbeitsverhältnisses geleistet werden, sind der Höhe nach insoweit betrieblich veranlaßt, als sie zu keiner Überversorgung führen. Die Obergrenze einer angemessenen Altersversorgung liegt bei 75 % der letzten Aktivbezüge.
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