FG Münster - Urteil vom 09.12.2014
15 K 1556/11 F
Normen:
EStG § 15 Abs 3 Nr 1; EStG § 15 Abs 2;
Fundstellen:
DStR 2016, 6
DStRE 2016, 843

Betriebsaufspaltung zwischen Schwestergesellschaften und Unverhältnismäßigkeit der Abfärbewirkung

FG Münster, Urteil vom 09.12.2014 - Aktenzeichen 15 K 1556/11 F

DRsp Nr. 2015/2246

Betriebsaufspaltung zwischen Schwestergesellschaften und Unverhältnismäßigkeit der Abfärbewirkung

1) Eine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung setzt voraus, dass die wesentliche Betriebsgrundlage der Betriebsgesellschaft entgeltlich überlassen wird; der Verzicht auf entstandene Forderungen macht ein entgeltliches Geschäft (Miete) nicht zu einem unentgeltlichen Geschäft (Leihe). 2) Durch Zwischenschaltung einer PersG in den Überlassungsvorgang einer wesentlichen Betriebsgrundlage kann eine Betriebsaufspaltung und damit der Eintritt der Abfärbewirkung auf Ebene der Besitzgesellschaft vermieden werden. 3) Dies setzt voraus, dass die wesentliche Betriebsgrundlage der zwischengeschalteten PersG zuzurechnen sein muss, um sie dann ihrerseits der Betriebsgesellschaft zu überlassen; Voraussetzung ist ferner, dass sich sämtliche am Überlassungsvorgang beteiligten Gesellschaften durch im Vorhinein abgeschlossene nachweisebare zivilrechtliche Vereinbarungen gebunden haben.