Die Klägerin, eine GmbH, betreibt ein Unternehmen zur Montage von Maschinen und Anlagenteilen in der Hüttenindustrie, in Kraftwerken und im Chemieanlagenbau, sowie die Fertigung von Maschinenbauteilen nebst gewerbsmässiger Arbeitnehmerüberlassung. Sie wurde mit notariellem Vertrag vom 24. Januar 1980 gegründet. Ihre Umsätze lagen in den Streitjahren 1980 bis 1992 zwischen ca. 7 und 12 Millionen DM. Soweit in einzelnen Wirtschaftsjahren Gewinne erwirtschaftet worden sind, sind diese durch Verlustrück- oder Verlustvorträge aufgezehrt worden. Zum 31. Dezember 1992 betrug der in der Bilanz ausgewiesene Verlustvortrag 148.922,05 DM.
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