I. Auf die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 29.07.2021 -
II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung und in diesem Zusammenhang insbesondere darüber, ob die Beklagte vor Ausspruch der Kündigung eine wirksame Massenentlassungsanzeige erstattet hat.
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