Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 9. März 2017 - Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin beginnend mit dem 01. August 2016 über den Betrag von € 1.021,65 brutto hinaus jeweils zum 01. eines Monats einen Betrag in Höhe von € 54,91 brutto zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von € 248,71 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Rechtskraft zu zahlen.
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