FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 30.11.2011
2 K 49/07
Normen:
EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
DStR 2012, 6
DStRE 2013, 138

Beurteilung der Arbeitnehmereigenschaft (im Streitfall von Boxern) nach dem Gesamtbild der Verhältnisse

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.11.2011 - Aktenzeichen 2 K 49/07

DRsp Nr. 2012/12255

Beurteilung der Arbeitnehmereigenschaft (im Streitfall von Boxern) nach dem Gesamtbild der Verhältnisse

1. Für die Frage, ob eine Person als Arbeitnehmer anzusehen ist, ist das Gesamtbild der Verhältnisse maßgebend. 2. Zwischen einem Verein und mehreren Boxern abgeschlossene „Rahmenverträge”, die bei einer Vertragsdauer von sieben Monaten keine zeitbezogene, sondern lediglich eine einsatzbezogene (und erfolgsbezogene) Vergütung vorsehen, ohne eine Mindestanzahl von Einsätzen zu garantieren, den Boxern das Krankheitsrisiko sowie die Versteuerung der bezogenen Vergütungen aufbürden und ihnen keinen Urlaubsanspruch einräumen, führen zu einem erhebliche Unternehmerrisiko der Boxer, welches gegen die Arbeitnehmereigenschaft spricht.