VG Halle, vom 10.07.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 2 A 103/00
Beurteilung des Erwerbs eines Wohnhausgrundstücks nach dem so genannten Modrow-Gesetz zwecks Errichtung einer Steuerberatungskanzlei - Verkaufsgesetz; Modrow-Kaufvertrag; hängender Kaufvertrag; nachträgliche Investitionen; investive Veräußerung; Folgen der Aufhebung des Investitionsbescheides; Wiederaufleben des Restitutionsanspruchs; Umdeutung eines Restitutionsbescheids; redlicher Erwerb; Ausschlussgründe; Verfügungsbegriff in § 3 Abs. 4 VermG; wirksame Verfügung
BVerwG, Urteil vom 27.08.2003 - Aktenzeichen 8 C 15.02
DRsp Nr. 2003/12856
Beurteilung des Erwerbs eines Wohnhausgrundstücks nach dem so genannten Modrow-Gesetz zwecks Errichtung einer Steuerberatungskanzlei - Verkaufsgesetz; Modrow-Kaufvertrag; hängender Kaufvertrag; nachträgliche Investitionen; investive Veräußerung; Folgen der Aufhebung des Investitionsbescheides; Wiederaufleben des Restitutionsanspruchs; Umdeutung eines Restitutionsbescheids; redlicher Erwerb; Ausschlussgründe; Verfügungsbegriff in § 3 Abs. 4 VermG; wirksame Verfügung
»1. Der Erwerb eines Wohnhausgrundstücks nach dem so genannten Modrow-Gesetz zwecks Errichtung einer Steuerberatungskanzlei stellt auch im Hinblick auf dafür eingesetzte erhebliche Investitionsmittel trotz späterer Erteilung einer formal hierauf bezogenen, aber nicht durch Veräußerungsvertrag vollzogenen Investitionsbescheinigung keine investive Veräußerung dar.2. Der in der Investitionsbescheinigung genannte Vorhabenträger muss mit dem endgültig begünstigten Rechtsträger identisch sein.«