Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert beträgt ... €.
Streitig ist, ob ein Landwirtschaftsbetrieb mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird.
Der am 07. April 1935 geborene Kläger ist von Beruf Kaufmann und erzielte neben den in hier streitigen Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 Einkommensteuergesetz (EStG) und Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG.
Der Kläger erwarb, beginnend im Jahre 2002, umfangreichen land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz im Zuständigkeitsbereich des Beklagten. Er erwarb in den Jahren 2002 bis 2005 insgesamt ... ha Land zum Gesamtkaufpreis von ... €, in den Jahren 2006 bis 2013 weitere ... ha zum Gesamtkaufpreis von ... € und in den Jahren 2014 und 2015 weiter 207 ha zum Kaufpreis von ... €. Von der Gesamtfläche von ... ha waren insgesamt ... ha Wald.
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