I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) hat durch seinen Prozessbevollmächtigten (P) beim Finanzgericht (FG) Klage wegen Einkommensteuer 1986 erhoben. Der Klage war eine auf P lautende, vom Kläger und seiner Ehefrau unterschriebene undatierte Prozessvollmacht beigefügt. Nach dem formularmäßig verfassten Text wird P u.a. bevollmächtigt, die Unterzeichner in ihren Steuerangelegenheiten vor allen Gerichten, Finanzämtern, Steuer- und sonstigen Behörden zu vertreten, gerichtliche und außergerichtliche Rechtsbehelfe "abzuschließen", sonstige verbindliche Erklärungen abzugeben und rechtsverbindliche Unterschrift zu leisten.
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