BFH - Beschluß vom 16.11.1998
VII B 187/98
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 942

Beweisaufnahme; Grundsatz der Unmittelbarkeit

BFH, Beschluß vom 16.11.1998 - Aktenzeichen VII B 187/98

DRsp Nr. 1999/3582

Beweisaufnahme; Grundsatz der Unmittelbarkeit

Das FG verletzt den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, wenn es die Einvernahme eines vom Kl. benannten Zeugen unterlässt und das Urteil darauf stützt, dass der eidesstattlichen Versicherung dieses Zeugen kein Beweiswert beizumessen ist.

Gründe: