BFH, Beschluß vom 16.11.1998 - Aktenzeichen VII B 187/98
DRsp Nr. 1999/3582
Beweisaufnahme; Grundsatz der Unmittelbarkeit
Das FG verletzt den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, wenn es die Einvernahme eines vom Kl. benannten Zeugen unterlässt und das Urteil darauf stützt, dass der eidesstattlichen Versicherung dieses Zeugen kein Beweiswert beizumessen ist.
Gründe:
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