ArbG Mönchengladbach, vom 22.06.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 952/22
Beweiswert einer ärztlichen ArbeitsunfähigkeitsbescheinigungKollektives Zusammenwirken mehrerer Arbeitnehmer als Indiz zur Erschütterung des Beweiswerts einer ArbeitsunfähigkeitsbescheinigungTeilweise Unzulässigkeit der BerufungKostenentscheidung bei teilweiser Berufungsrücknahme
LAG Düsseldorf, Urteil vom 03.01.2023 - Aktenzeichen 3 Sa 468/22
DRsp Nr. 2023/7816
Beweiswert einer ärztlichen ArbeitsunfähigkeitsbescheinigungKollektives Zusammenwirken mehrerer Arbeitnehmer als Indiz zur Erschütterung des Beweiswerts einer ArbeitsunfähigkeitsbescheinigungTeilweise Unzulässigkeit der BerufungKostenentscheidung bei teilweiser Berufungsrücknahme
1. Der hohe Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 08.09.2021 (5 AZR 149/21) nicht allein bereits dadurch erschüttert, dass teilweise zeitgleich mit der klagenden Arbeitnehmerin noch zwei weitere Beschäftigte "krankgeschrieben" werden und in einem Zeitraum von vier Monaten insgesamt fünf Beschäftigte - sich teilweise zeitlich überschneidende - krankheitsbedingte Ausfallzeiten aufweisen. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass angesichts einer Gesamtbeschäftigtenzahl von nur neun Arbeitnehmern damit bis zu 1/3 der Belegschaft zeitgleich krankheitsbedingt ausfällt.
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