Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin wird das Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 12. März 2019 aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde, an einen anderen Zivilsenat des Berufungsgerichts zurückverwiesen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 21.000 €.
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