Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist das Kindergeld für das Kind R (geb. ....07.1992).
Das Kind befand sich zunächst - seit dem ....09.1995 - in Dauerpflege bei der Klägerin und deren Ehemann und wohnt jetzt in einer eigenen Wohnung.
Die leibliche Mutter des Kindes lebt in England. Als Vater des Kindes ist in der Geburtsurkunde der damalige Ehemann der leiblichen Mutter angegeben. Die Vaterschaft des gesetzlichen Vaters wurde zwischenzeitlich erfolgreich angefochten.
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