Bezeichnung der Wirtschaftsgüter im Investitionszulagenantrag
FG Berlin, vom 04.11.1998 - Aktenzeichen 2 K 2238/96
DRsp Nr. 2001/2682
Bezeichnung der Wirtschaftsgüter im Investitionszulagenantrag
Die Angaben in einem Investitionszulagenantrag müssen so konkret gemacht werden, daß sie ggf. einem bestimmten Wirtschaftsgut zugeordnet werden können. Die Bezeichnung "Hardware" kann bei erläuternden Angaben als hinreichende Bezeichnung der Wirtschaftsgüter genügen.
Für die Praxis:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.