FG Berlin vom 04.11.1998
2 K 2238/96
Fundstellen:
EFG 1999, 1198

Bezeichnung der Wirtschaftsgüter im Investitionszulagenantrag

FG Berlin, vom 04.11.1998 - Aktenzeichen 2 K 2238/96

DRsp Nr. 2001/2682

Bezeichnung der Wirtschaftsgüter im Investitionszulagenantrag

Die Angaben in einem Investitionszulagenantrag müssen so konkret gemacht werden, daß sie ggf. einem bestimmten Wirtschaftsgut zugeordnet werden können. Die Bezeichnung "Hardware" kann bei erläuternden Angaben als hinreichende Bezeichnung der Wirtschaftsgüter genügen.

Für die Praxis: