I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH. Diese wurde durch Gesellschafterbeschluß vom 11. April 1958 aufgelöst und am 9. Juli 1959 im Handelsregister gelöscht. Der Kläger war Abwickler. Nach seiner Darstellung und nach der Darstellung der GmbH war die Abwicklung bereits am 30. Juni 1958 durch Verteilung des Vermögens der Gesellschaft beendet.
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