I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) unterstützte seine verwitwete Mutter im Streitjahr mit monatlich ca. 250 DM und beantragte hierfür einen Freibetrag nach § 33a Abs. 1 EStG. Die Mutter bezog eine Angestelltenversicherungsrente von 126,40 DM und eine Entschädigungsrente nach dem LAG von 74,20 DM monatlich. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (Finanzamt - FA -) rechnete beide Renten nach § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG bei der Berechnung des Freibetrags an und gewährte einen Freibetrag nach § 33a Abs. 1 EStG von 353 DM.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|