BFH - 01.04.1977 (VI R 132/75) - DRsp Nr. 1997/13290
BFH, vom 01.04.1977 - Aktenzeichen VI R 132/75
DRsp Nr. 1997/13290
»Durch einen Vergleich vereinbarte Abfindungen wegen Entlassung aus einem Dienstverhältnis sind nach EStG 1971 § 3 Nr. 9 nur steuerfrei, sofern eine sozial ungerechtfertigte Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber vorangegangen ist.«