Der Ingenieur A war freiberuflich als beratender Ingenieur tätig. Nach seinem Tode im Jahre 1965 gründete seine Witwe B mit den bisher bei A als leitenden Mitarbeitern tätigen Ingenieuren C, D und E sowie der Ingenieur A GmbH (im folgenden: GmbH) eine Gesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG (Klägerin und Revisionsklägerin -Klägerin-). Nach dem Gesellschaftsvertrag vom 7. Januar 1966 wurde die GmbH persönlich haftende Gesellschafterin; Kommanditisten wurden B, C, D und E. Die Kommanditisten waren auch die alleinigen Gesellschafter der GmbH. In das Unternehmen brachte B den Betrieb ihres verstorbenen Ehemanns ein.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|