I. Streitig ist, ob Kosten, die im Zusammenhang mit der Verwaltung und Veräußerung eines OHG-Anteils durch einen Testamentsvollstrecker entstanden sind, bei der einheitlichen und gesonderten Feststellung des Gewinns der OHG als Sonderbetriebsausgaben abgezogen werden können.
Der Steuerpflichtige A. war an mehreren Unternehmungen beteiligt. Ua war er Gesellschafter der - im finanzgerichtlichen Verfahren als Beigeladene beteiligten - H.-OHG (im folgenden: OHG).
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