Die Antragstellerin und Beschwerdegegnerin (Antragstellerin) ist eine KG, die mit Vertrag vom 30. Mai 1975 gegründet wurde. Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb und Betrieb eines Seeschiffes. Am 10. Juni 1975 erteilte die Antragstellerin der Werft den Bauauftrag für ein Seeschiff. Das Schiff wurde am 4. Juni 1977 geliefert und am 6. Juni 1977 in Betrieb genommen. Der Antragsgegner und Beschwerdeführer (das Finanzamt -FA-) stellte zum 1. Januar 1977 einen Einheitswert des gewerblichen Betriebs fest. Der Bescheid erging unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 der Abgabenordnung (
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