I. Streitig ist die Rückforderung der für eine Kraftdroschke gewährten Investitionszulage wegen Veräußerung des Wagens nach einem Verkehrsunfall. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betreibt ein Taxiunternehmen. Im Jahr 1969 schaffte er für betriebliche Zwecke einen PKW an, für den der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) antragsgemäß eine Investitionszulage gewährte. Im Frühjahr 1971 erlitt der Kläger mit diesem Fahrzeug einen unverschuldeten Unfall, bei dem der Wagen beschädigt wurde. Er verkaufte daraufhin das Fahrzeug für 1.900 DM zuzüglich Umsatzsteuer an einen Kfz-Händler.
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